Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Durch den Einsatz des Bauhofes der Samtgemeinde Schwarmstedt konnte am Dienstag die Festwiese gegenüber der KGS Schwarmstedt wieder freigeräumt werden.


Diese war wegen der Auswirkungen des Hochwassers zuvor gesperrt. Damit stehen zwar jetzt wieder mehr Parkmöglichkeiten an der Schule zur Verfügung, aber die Zufahrt ist nur eigeschränkt möglich und der hintere Teil der Straße ist unterspült und bleibt daher gesperrt.

Es bestehen daher dort auch keine Wendemöglichkeiten, berichtet Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs. Es gilt daher weiter die  Bitte an alle Eltern: Bitte bringen Sie ihre Kinder nicht direkt zur KGS, sondern nutzen Sie Haltemöglichkeiten außerhalb der Straße „Am Beu“ und entfernt von der Schule. Auch die Einbahnstraßenregelung „Am Beu“ bleibt aufgrund der Straßenschäden und fehlender Bushalteplätze vor der Schule bis auf weiteres bestehen. 

   

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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